GEMA 
 
  Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nimmt die Rechte der Urheber von Musikstücken wahr,
die ihr von Komponisten und Textern übertragen wurden.

Sollte das Werk eines GEMA-Mitglieds veröffentlicht werden (z.B. auf CD) oder öffentlich aufgeführt werden (z.B. Radio, Live-Auftritte, o.ä.), berechnet die GEMA dem entsprechenden Nutzer Lizenzen. Diese Lizenzen werden nach Abzug der Verwaltungskosten von derzeit ca. 15% an den/die Urheber ausgeschüttet.

Interessante Informationen enthält auch die kostenlose Broschüre "Informationen für Mitglieder", die Sie bei den u.g. GEMA-Direktionen anfordern können.
GEMA-Logo 
 
Damit die GEMA aber überprüfen kann, ob Werke ihrer Mitglieder auf Tonträgern veröffentlicht wurden, muß jede Herstellung von Tonträgern bei der GEMA angemeldet werden. Dies geschieht mit dem "Meldebogen für Tonträgerherstellungen", der bei der Direktion in München angefordert werden kann. Anhand der Angaben in dem Formular überprüft die GEMA, ob es sich um Titel handelt, die bei ihr registriert sind und stellt ggf. Lizenzen in Rechnung. Die Höhe der Lizenzen ist von der Anzahl der lizenzpflichtigen Spielminuten, dem Verkaufspreis und dem Verwendungszweck abhängig.

Die von uns hergestellten Tonträger können entweder durch uns (Bearbeitungsgebühr € 50.-) oder durch den Auftraggeber selbst abgerechnet werden. Sollten Sie die Vervielfältigungsmeldung selbst vornehmen, senden Sie uns bitte mit den Auftragsunterlagen eine Kopie Ihrer Abrechnung und unterzeichnen Sie die Freistellungserklärung auf unserem Auftragsformular. Möchten Sie, daß wir die Abrechnung für Sie erledigen erheben wir zunächst eine GEMA-Pauschale je Tonträger, die mit den tatsächlichen Forderungen der GEMA verrechnet wird. Beachten Sie, daß die Rechnungsstellung der GEMA bis zu drei Monaten dauern kann.
 



Mitglied im Deutschen Rock- und Pop-Musikerverband e.V. (DRMV)
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